Beispielrechnung Auktionsverkauf
Ein privater Sammler möchte 2018 eine außergewöhnlich schöne Zeichnung von Gustav Klimt verkaufen. Unter Berücksichtigung
des aktuellen Marktumfeldes und aufgrund unserer Erfahrung unterbreiten wir dem Verkäufer ein Kaufangebot in Höhe von rd.
£235.000. Von Auktionsexperten wird der Wert der Zeichnung ebenfalls auf £200.000 – 300.000 geschätzt. Der Verkäufer entscheidet
sich jedoch gegen den direkten Verkauf und bringt das Werk in eine Kunstauktion ein.
In der Auktion wird das Werk 2019 für lediglich £160.000 an den Höchstbieter verkauft, d.h. noch deutlich unterhalb des unteren
Schätzpreises. Zusätzlich zum sogenannten Zuschlagspreis von £160.000 zahlt der Käufer noch ein Aufgeld von 25 Prozent (£40.000),
womit der tatsächliche Kaufpreis ohne Steuern bei £200.000 liegt. Der Verkäufer hingegen erhält nur einen Teil dieses Erlöses
ausbezahlt, in dem Falle rund £136.000. Die Differenz zwischen tatsächlichem Kaufpreis und der Auszahlung, in diesem Falle
£64.000, ist die Provision für das Auktionshaus.
Das Beispiel macht deutlich, dass der Auktionsverkauf durchaus Unsicherheiten für den Einbringer birgt. Anstatt £235.000 vom
spezialisierten Kunsthandel, erhält der Verkäufer somit lediglich rund £136.000 durch die Auktion seiner Klimt Zeichnung,
womit ihm über 40 Prozent des möglichen Kaufpreises entgehen. Bei diesem Beispiel handelt es sich jedoch um keinen Einzelfall.
Defacto zeigt die Statistik, dass rund ein Drittel der versteigerten Kunstwerke keinen Zuschlag erhalten und durch die Veröffentlichung
der Auktionsergebnisse nachhaltig im Wert gemindert werden. Berücksichtigt man zudem Kunstwerke, bei denen der Zuschlag unterhalb
des unteren Schätzpreises erfolgt, so bleibt letztlich ein großer Teil der versteigerten Werke deutlich hinter den Erwartungen
des Einbringers zurück.
Anmerkungen:
- Rund ein Drittel der Kunstwerke auf Auktionen erhalten keinen Zuschlag, sie „fallen durch“ und werden so im Wert geschmälert
(„verbrannt“). (Quelle: A. Hausmann (2014) Handbuch Kunstmarkt, Beitrag von Felix Ganteführer, S. 372)
- Quelle: A. Hausmann (2014) Handbuch Kunstmarkt, Beitrag von Dirk Boll, S. 185
- Marktfrisch ist ein Kunstwerk für uns dann, wenn es in den letzten 10 bis 15 Jahren in keiner Auktion gehandelt wurde
- Rechnungsbeispiel mit Annahme: 15% Verkäufergebühr und 25% Käufergebühr
Quellen:
- https://observer.com/2016/02/cost-of-consigning-artwork-dont-forget-most-fees-are-negotiable/
- https://news.artnet.com/market/art-demystified-buyers-premiums-495035
- https://en.wikipedia.org/wiki/Buyer%27s_premium
- https://www.christies.com/buying-services/buying-guide/financial-information/